Krankenbeförderung

Pflegetransport

Der sichere Transport von Patienten ist uns ein großes Anliegen. Firma Steinberger Busreisen ist für die Durchführung von Krankenbeförderung berechtigt.

Voraussetzung für die Krankenbeförderung mittels Taxis ist, dass eine ärztliche Transportanweisung vorliegt. Es erfolgt eine Direktabrechnung mit der Krankenkasse.

Diese Sozialversicherungsträger sind dabei:

  • ÖGK
  • BVAEB
  • KUF (keine Direktverrechnung aber Kostenersatz)
  • SVS (eigener Vertrag)

Selbstbehalte für Krankenbeförderungen bei ÖGK ab 1. Juli
 
Aufgrund der aktuellen finanziellen Situation der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) wurde im Verwaltungsrat die Einführung eines Selbstbehalts für Patienten, insbesondere für Krankenbeförderungen, beschlossen. Diese Änderung tritt ab 1. Juli 2025 in Kraft.
 
Voraussetzung für die Krankenbeförderung mittels Taxi ist, dass eine ärztliche Transportanweisung für einen gehunfähig erkrankten Patienten vorliegt. Die Gehunfähigkeit ist gegeben, wenn der Patient kein öffentliches Verkehrsmittel, auch nicht mit einer Begleitperson, aufgrund seines Gesundheitszustandes benutzen kann.

Pflegetransport

Durchführung von Krankenbeförderung z.b. zur Strahlentherapie, Chemotherapie, Fahrten zu Therapien bei Gehunfähigkeit uvm.

Fahrtendienste

Wir führen organisierte Fahrtendienste durch – in Kooperation mit SGS und der Lebenshilfe.

Kurierdienst

Vertrauen Sie auf regionale Kompetenz – wir fahren, Sie genießen die Reise.